Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person auf Antrag werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24 € pro Jahr.
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft senden Sie uns eine bitte eine E-Mail.

Auszug aus der Vereinssatzung
§ 3 Zweck des Vereins

1. Der Verein hat den Zweck, Kunst und Kultur zu fördern.
2. Der Zweck ist insbesondere die Förderung der Kulturvermittlung, der kulturellen Bildung und der kulturellen Jugendarbeit, die  Förderung des Erfahrungsaustausches im künstlerischen, organisatorischen und ökonomischen Bereich der Kunst sowie  die Förderung, Präsentation und Öffentlichkeitsarbeit von Kunst- und Kulturschaffenden.
3. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

§ 4 Verwirklichung des Vereinszwecks

1. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Initiierung, Organisation, Förderung und Durchführung von Projekten im Bereich der Kultur, der kulturellen Bildung und der Kunst sowie durch die Bildung von Bündnissen und Kooperationen für kulturelle und künstlerische Projekte.
2. Die Förderung von Projekten kann durch zweckgebundene Weitergabe von Fördermitteln und auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten für kulturelle Maßnahmen übernimmt und trägt.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das Sammeln von Spenden für die Umsetzung von kulturellen und künstlerischen Projekten.

§ 5 Selbstlose und gemeinnützige Tätigkeit

1. Der Verein verfolgt mit seinen Tätigkeiten und Aufgaben laut §4 der Satzung die Förderung von Kunst und Kultur ausschließlich und unmittelbar im Sinne gemeinnütziger Zwecke des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Vollständige Satzung als Download

Satzung Verein dieKunstBauStelle

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