Category : Lobbyregistzer

Wer spricht eigentlich mit dem Landtag? Ein Blick ins Lobbyregister

Wer spricht eigentlich mit dem Landtag? Ein Blick ins Lobbyregister

Was wir dort gefunden haben — und warum wir uns selbst eingetragen haben

Wenn in München oder Berlin über kulturelle Förderprogramme entschieden wird, sitzt selten jemand am Tisch, der zufällig vorbeikommt.

Wer dauerhaft mit Parlament und Regierung über Politik spricht, muss sich in das Lobbyregister eintragen. Dort wird öffentlich, wer Politik beeinflusst, mit welchen Anliegen und mit welchen Mitteln.

Der Bundestag und der Bayerische Landtag führen ihr jeweiliges Register seit Januar 2022. Was steht darin?
Im Lobbyregister des Bayerischen Landtags stehen für das Berichtsjahr 2025 rund 944 Einträge. Vom Bauernverband über Apothekerkammern bis zu Energieversorgern und Branchenverbänden steht dort, was man erwartet. Und einiges, was man nicht auf dem Schirm hat.

Wer dort jedoch nach „Erinnerungskultur“ sucht, findet keinen Treffer. Wer nach „Gedenkarbeit“ sucht, ebenfalls nicht. In einem Land mit der Geschichte Bayerns, von Dachau über Flossenbürg bis Landsberg, ist die NS-Aufarbeitung kein Nebenthema. Im Register, in dem Bayern festhält, wer mit Landtag und Staatsregierung Politik macht, taucht sie dennoch nicht auf.

Auf Bundesebene sieht es kaum besser aus. Unter „Erinnerungskultur“ finden sich acht Einträge, davon drei mit Bezug zur NS-Geschichte. Unter „Gedenkstätten“ zwei weitere. Mehr ist es nicht.

Das hat uns überrascht

Als wir das gesehen haben, war die Frage nicht mehr, ob wir uns eintragen, sondern wie schnell wir es tun.
Seit dem 12. Juni 2026 ist dieKunstBauStelle e. V. unter der Registernummer R008055 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen. Seit dem 20. Juni 2026 zusätzlich unter der Registernummer DEBYLT04A1 im Lobbyregister des Bayerischen Landtags. Damit sind wir derzeit der einzige zivilgesellschaftliche Akteur der Erinnerungskultur in Bayern, der dort gelistet ist.

Anlass sind unsere Gespräche mit Abgeordneten beider Parlamente und mit dem Bundesministerium für Kultur und Medien zur künftigen Förderung der Erinnerungskultur. Wer regelmäßig solche Gespräche führt, ist nach den Lobbyregistergesetzen des Bundes und des Freistaats Bayern zur Eintragung verpflichtet. Sobald die Kontakte regelmäßig werden, ist die Eintragung Pflicht.

Warum das mehr ist als ein Verwaltungsakt

Das Lobbyregister ist heute der erste Ort, an dem Parlamentarier und Ministerien nachschlagen, mit wem sie zu einem Thema sprechen können. Wer dort nicht steht, taucht im politischen Sichtfeld nicht auf. Für die Erinnerungskultur auf Landesebene hieß das bislang: keine Ansprechpartner aus der Zivilgesellschaft. Auf Bundesebene gibt es einige wenige, aber zu wenige, gemessen daran, wie viele in dem Feld arbeiten.

Hintergrund sind unsere beiden Schwerpunktprojekte: der NaziCrimesAtlas und die digitale Erschließung der NS-Erinnerungsorte in Bayern. Beide stehen für eine Arbeit, die in den bestehenden Förderprogrammen kaum vorkommt. Wer ohne institutionelle Grundförderung arbeitet, fällt durch das Raster. Das gilt für uns wie für viele andere kleinere Träger der Erinnerungskultur.

Wir wollen mit der Eintragung zwei Dinge erreichen:

Wir bündeln die Anliegen der kleineren Träger und tragen sie gegenüber der Politik auf Bundes- und Landesebene vor. Und wir stehen als Fachorganisation für Auskunft und Beratung bereit, für Abgeordnete, Ministerien, Stiftungen und kommunale Träger ebenso wie für Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis.

Eintragung ist Pflicht, und Transparenz gehört zur Sache

Wer regelmäßig mit Abgeordneten, Fraktionen oder Regierungen über Förderprogramme oder Gesetze spricht, muss sich nach dem Lobbyregistergesetz eintragen. Auf Bundesebene gilt das bis zur Referatsleitung in den Ministerien.
Das Register zeigt öffentlich, wer wir sind, woher unsere Mittel kommen und welche Anliegen wir vertreten. Diese Sichtbarkeit gehört zur Sache.


Die Interessenvertretung erfolgt im Eigeninteresse des Vereins, nicht im Auftrag Dritter. Wolfgang Hauck führt die Arbeit ehrenamtlich.

Vollständige Einträge:
Bayerisches Lobbyregister (DEBYLT04A1): https://www.bayern.landtag.de/lobbyregister/
Bundes-Lobbyregister (R008055): https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R008055R008055